Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht im Internet interne Weisungen und setzt damit das seit dem 01. Januar 2006 geltende Informationsgesetzfreiheitsgesetz um. Hierdurch soll es dem Bürger ermöglicht werden, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten und behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können. Auf diese Weise ist es möglich, ohne Antragstellung, Einsicht in wichtige interne Weisungen nehmen zu können. So erhalten Sie unter anderem Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, -dauer, Höhe, Anrechnung von Nebeneinkommen sowie Ruhe- bzw- Sperrzeiten in Bezug auf Arbeitslosengeld I.

 

Es werden dort ebenfalls Informationen zu Arbeitslosengeld II, Grundsicherung sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe für Sie bereit gestellt. Das Angebot wird ständig akutalisiert und erweitert.

 

Zur Homepage der Bundesagentur für Arbeit gelangen Sie hier.

 

 

Julian Senkpeil
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