Anliegend erhalten Sie erste Informationen zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie die zur Beantragung notwendigen Unterlagen zum Herunterladen.
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag zunächst außergerichtlich Beratungshilfe oder im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe finden hier.
Den Antrag auf Bewilligung von Prozeskostenhilfe finden Sie hier.
Selbstverständlich wird Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen der Formulare oder bei weiteren Fragen gerne geholfen.