Die Erstberatung

Für eine Erstberatung des/der Ratsuchenden erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies besagt, dass die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Verbraucher höchstens 190,00 € netto plus Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % und für eine schriftliche Auskunft 250,00 € netto betragen darf. Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Diese Höchstbeschränkung gilt nicht für Freiberufler und Selbstständige. Im Falle eines weiteren Tätigwerdens des Rechtsanwalts im Anschluss an das Beratunsgespräch wird die Beratungsgebühr angerechnet.

 

Grundsätzlich gilt: Die Aufklärung über die für Sie entstehenden Gebühren ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Scheuen Sie sich also im Falle des Bedarfs nach Rechtsrat nicht vor einer Terminsvereinbarung.

 

Julian Senkpeil
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